Aktuelle Meldungen
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19. Juni 2024
Interview mit Marc Sutter und Philippe Deprez
"Transformation in eine reine Rentnerkasse" Schweizer Personalvorsorge 06·24
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22. Nov. 2023
Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule: Inkrafttreten per 1. Januar 2024
In der 2. Säule gibt es Änderungen betreffend die Aufgaben der Expertin oder des Experten für berufliche Vorsorge (Art. 52e) und neue Bestimmungen bei Übernahme von Rentnerbeständen (Art. 53ebis N-BVG): Die Verordnung regelt die Definition der Rentnerbestände sowie die Definition von ausreichender Finanzierung. Damit verfügt die Expertin oder der Experte für berufliche Vorsorge über die notwendigen Angaben, um die Übernahme von Rentnerbeständen zu prüfen. Weiter wird der Datenaustausch zwischen der 1. und der 2. Säule erleichtert. Die Verordnungsänderungen enthalten die nötigen Präzisierungen zur Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen. Nachfolgend die Verordnungsänderungen mit den Erläuterungen.
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31. Aug. 2023
Aenderungen Verordnungen BVV 2 und FZV infolge AHV 21
Hier sind die neuen Ausführungsbestimmungen
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